Gleitschirm Sonnenuntergang

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns sehr über dein Interesse an Airzone und unserem Angebot.
Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt daher bei den schweizerischen Unfallversicherungen nicht als Risikosportart und ist durch die normale schweizerische Unfallversicherung gedeckt. Kursteilnehmer aus anderen Ländern müssen über eine entsprechnede Versicherung verfügen. Mit der Entgegennahme Deiner Buchung bei Airzone.ch kommt ein Vertrag zwischen Dir und der Airzone GmbH zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten Dich, diese sorgfältig zu studieren.

Quellenangabe

Airzone GmbH stellt im Internet Informationen aus eigenen und fremden Quellen zur Verfügung. Eine Speicherung, Übermittlung und Verlinkung der Inhalte ist zulässig. Eine Veränderung und Verfälschung von Informationen wird untersagt.

Datenschutz

Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten von Airzone GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

Haftungsausschluss des Internetauftrittes

Airzone GmbH bietet keine Gewähr für die im Internet zur Verfügung gestellten Informationen. Aufgrund der Benutzung sowie Verknüpfung mit anderen Websiten können Verluste und Schäden entstehen für die Airzone GmbH in keinem Fall haftet. Der Haftungsausschluss gilt ebenso für die Richtigkeit und Gültigkeit der im Inetrnet zur Verfügung gestellten Informationen.

Schnupperkurse, Ausbildung, Weiterbildung, Reisen sowie sonstige Veranstaltungen der Airzone GmbH

1. Teilnahme

Schnupperkurse, Ausbildungen, Weiterbildungen und Reisen basieren auf der Eigenverantwortung der Teilnehmer. Die Airzone GmbH lehnt jede Haftung ab. Die Teilnehmer sind selbst für gutes Schuhwerk und angepasste Bekleidung verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständnisserklärung des Erziehungsberechtigten zu Beginn der Veranstaltung vorzulegen.

2. Sicherheit & Kompetenzen

Schnupperkurse, Ausbildungen, Weiterbildungen und Reisen können im Interesse der Sicherheit kurzfristig verschoben, abgesagt oder abgebrochen werden. Den Anweisungen und Instruktionen des Fluglehrers und dessen Hilfspersonen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

3. Gesundheitszustand

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung zu einer Ausbildung, Kurs, Flugreise oder sonstigen Veranstaltung der Airzone GmbH, dass er sowohl physisch wie auch psychisch absolut gesund ist und keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen die eine Eignung an obenbesagten Veranstalungen ausschliessen.

4. Material

Schäden an unseren Schul- und Testgeräten, welche durch den Schüler/Teilnehmer verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Benützers. Ebenso ist der Schüler/Teilnehmer für sämtliche Bergungs- und Wertminderungskosten schadenpflichtig. Eine REGA-Gönnerschaft wird vorausgesetzt. Ist diese nicht vorhanden und entstehen bei einer Bergung entsprechende ungedeckte Kosten, gehen diese zu Lasten des Schadenverursachers.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Annunllierungen & Rücktritt durch Teilnehmer

Mit der Anmeldung für eine Ausbildung, Weiterbildung, Tandemflug oder Flugreise durch den Teilnehmer in Form eines Anmeldeformulares, per Post, telefonisch oder per email gilt die Buchung als verbindlich. Eine Rückersattung der Ausbildungs- , Reise- , Tandemflugkosten ist nicht möglich.

Ausbildungen:
Eine Anmeldung ist verbindlich, es findet keine Kostenrückerstattung durch die Airzone GmbH statt bei Annulation durch den Teilnehmer. Eine nicht in Anspruch genommene Leistung durch den Teilnehmer, z.B. Abbruch einer Ausbildung wird nicht zurück erstattet.

Reisen:

Reiseanmeldungen sind verbindlich, im Falle eines Rücktritts von der Reise durch den Reiseteilnehmer sind die kompletten Reisekosten unabhängig vom Zeitpunkt der Annulation durch den Teilnehmer zu entrichten.

Die Annulierungskosten werden in Härtefällen von einer Annulierungskostenversicherung übernommen. Das Vorhandensein einer Annulierungskostenversicherung ist bei allen Airzone GmbH Veranstaltungen obligatorisch.

Nach Ablauf der Kursdauer oder bei Abbruch der Ausbildung erlöschen jegliche Ansprüche auf bereits bezahlte Kursgelder. Nach Ablauf der Kursdauer kann die Ausbildung durch Bezahlung der Nachzahlungsgebühr verlängert werden.

Einmal benutztes Material kann nicht zurückgenommen werden.

6. Preise & Zahlungsbedingungen

Die Preise der Angebote entnimm bitte den aktuellen Ausschreibungen von Airzone.ch. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ausgestellte Gutscheine werden nicht zurückgenommen.

Die Kurse, Reisen und Weiterbildungen sind vor Antritt der Angebote zu bezahlen. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen Airzone GmbH die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Bezahlung von gelieferten Waren hat grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Grundsätzlich können alle Beträge per Rechnung bezahlt werden. Airzone GmbH behält sich das Recht vor per Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern.

7. Annullierungen & Rücktritt durch Airzone GmbH

Annullierungen/Absagen welche durch Airzone GmbH aufgrund sicherheits- und/oder wetterbedingten oder krankeitsbedingten Grundlagen ausgesprochen werden, berechtigen zu keinerlei Kostenrückerstattungen. Das gleiche gilt für die nicht Durchführbarkeit infolge höherer Gewalt

8. Haftungsauschluss

Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass sie bei der Ausübung des Gleitschirm- und Hängegleitersportes ein gewisses Risiko eingehen. Die Teilnahme an der Gleitschirmausbildung, Weiterbildung, an Flugreisen, Probeflügen und allen anderen Veranstaltungen der Airzone GmbH erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigens Risiko. Eine Haftung der Airzone GmbH, ihres Gesellschafters Sergio Walmeier, ihrer Fluglehrer, -Assistenten und ihres Personals wird ausdrücklich weggebunden. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich dafür, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung Luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer übernimmt für sämtliche, selbst pilotierte Gleitschirmflüge die volle Verantwortung.

9. Versicherung

Die Airzone GmbH ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Der Teilnehmer ist durch die Airzone GmbH nicht versichert. Eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung ist somit Sache des Teilnehmers. Die Fluggeräte der Airzone GmbH sind pauschal für die luftrechtliche Kausalhaftpflicht versichert. Teilnehmer eine Veranstaltung der Airzone GmbH mit eigener Ausrüsung müssen über eine eigene entsprechende Flughaftpflichtverischerung verfügen. Unsere Kunden fliegen auf eigene Verantwortung, die Airzone GmbH lehnt jede Haftung ab. Der Teilnehmer einer Reise der Airzone GmbH versichert mit seiner Anmeldung, dass er bei Antritt der Reise über eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Halter und Benutzer von Hängegleitern und Fallschirmen verfügt, gültig im jeweiligen Reiselandes mit einer Garantiesumme von SFR. 2'000'000.00 pro Schadensfal. Weiter versichert der Teilnehmer, dass er für sämtliche Kosten die entstehen durch Unfall und Krankheit während der Reise sowie Bergung und Rückführung selber aufkommt.

Ergänzende Bestimmungen für Passagierflüge

Gutscheine sind 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig
Die Flugdauer kann nicht garantiert werden. Der Tandempilot kann einen Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben oder absagen (z.B. wetterbedingt). Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten. Kann ein Passagierflug wetterbedingt nicht durchgeführt werden kann der Flug zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Airzone GmbH hat das Recht Passagierflüge an lizenzierte Passagierpiloten weiterzugeben die nicht Angestellte der Airzone GmbH sind. In diesem Falle haftet die Airzone GmbH nicht für die Handlungen und Unterlassungen dieser Piloten. Der Flug erfolgt in jedem Fall in der Eigenverantwortung des durchführenden Piloten. Die Beförderung unterliegt NICHT den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 17.8.05. Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartner gegenüber dem Passagier wird beschränkt auf CHF 72'500.- für Tod oder Körperverletzung und CHF 2000.- für Verlust oder Beschädigung mitgeführter Sachen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und der Airzone GmbH ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Sollten sich einzelne Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, berührt dies die Gültigkeit des Gesamtvertrages oder einzelner anderen Klauseln nicht. Die ungültigen Klauseln sind in diesem Fall durch das übergeordnete Recht oder durch eine Regel zu ersetzen, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der Airzone GmbH, 4702 Oensingen SO

Oensingen 1.4.2013

loading...